BBC Best Box Containerhandel e.K.BBC Best Box
Sprache wählen / Choose language

Ratgeber

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Container?

Es kommt auf Nutzung, Dauer und Bundesland an. Sechs Schritte, mit denen Sie den Genehmigungsbedarf klären, bevor der Container geliefert wird.

Stand: · Redaktion: BBC Best Box Containerhandel e.K.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite gibt einen Überblick über die üblichen Prüfschritte. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde.
  1. 1

    Nutzung einordnen

    Ein Lagercontainer ohne Aufenthalt von Menschen wird baurechtlich anders behandelt als ein Büro-, Wohn- oder Sanitärcontainer mit Aufenthaltsräumen. Halten Sie fest, wofür der Container genutzt wird.

  2. 2

    Aufstelldauer bestimmen

    Eine vorübergehende Aufstellung über Wochen oder wenige Monate wird oft anders bewertet als eine dauerhafte. Legen Sie fest, wie lange der Container stehen soll.

  3. 3

    Landesbauordnung prüfen

    Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, regelt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung. Lagergebäude ohne Aufenthaltsräume sind vielerorts bis zu einem bestimmten Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei; Grenze und Ausnahmen, besonders im Außenbereich, unterscheiden sich je Land.

  4. 4

    Grundstück und Bebauungsplan prüfen

    Gebietsart (etwa Gewerbe- oder Mischgebiet), Festsetzungen des Bebauungsplans und die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze entscheiden mit. Im Zweifel gilt der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.

  5. 5

    Bauaufsichtsbehörde fragen

    Verbindlich ist allein die Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Eine formlose Bauvoranfrage klärt den Genehmigungsbedarf, bevor der Container bestellt wird.

  6. 6

    Unterlagen zusammenstellen

    Für Antrag oder Voranfrage werden meist Lageplan, Grundriss und Ansichten sowie Angaben zu Statik und CSC-Plate gebraucht. Die technischen Unterlagen zum Container liefern wir.

Häufig gefragt

Gilt ein Container überhaupt als bauliche Anlage?

Ja, sobald er ortsfest genutzt wird. Ob er auf Rädern steht oder ein Fundament hat, ändert daran nichts; entscheidend ist die dauerhafte Nutzung an einem Ort.

Ändert sich etwas, wenn der Container nur kurz steht?

Oft ja. Eine kurze, vorübergehende Aufstellung auf einem Gewerbegrundstück ist eher verfahrensfrei als eine dauerhafte. Die Grenze zieht die jeweilige Landesbauordnung.

Wer haftet, wenn die Genehmigung fehlt?

Der Grundstückseigentümer beziehungsweise wer den Container aufstellt. Eine fehlende Genehmigung kann zu Nutzungsuntersagung und Rückbau führen, deshalb vorher fragen.

Passt die Stellfläche? Stellfläche vorbereiten. Weitere Fragen vor dem Kauf: Häufige Fragen.

Unterlagen für den Antrag?

Nennen Sie uns Containertyp und Standort. Wir stellen die technischen Unterlagen zusammen, die Ihre Bauaufsichtsbehörde für die Voranfrage braucht.

Unterlagen anfordern